Voraussetzungen zur Erlangung des Homöopathie-Diploms

Sie können dieses Diplom beantragen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

1. Sie haben Ihre Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung “Homöopathie“ entsprechend der vor 1993 gültigen Weiterbildungsordnung in 1,5 Jahren absolviert. Der DZVhÄ honoriert Ihre zwischenzeitlich gesammelte Praxiserfahrung. Mit der Antragstellung erklären Sie, dass Sie...

  • in der Lage sind, 100 Stunden Weiterbildung in Seminaren Ihrer Wahl zur Einzelmittelhomöopathie innerhalb der letzten 10 Jahre nachzuweisen
    und
  • in Ihrer Praxis in den letzten Jahren ganz überwiegend homöopathische Einzelmittel verordnet haben.

2. Sie haben Ihre Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung “Homöopathie“ nach der jetzt auslaufenden Muster-Weiterbildungsordnung bis 2004 bzw. 2005 in Kursen und Fallseminaren eines Landesverbandes des DZVhÄ absolviert:

  • 6 Kurse à 40 Stunden
  • 300 Stunden Fallseminare (50 Fälle in Gruppenarbeit; 10 eigene Fälle, davon 5 chronische; 10 vorgegebene Fälle; Arzneiauswahl unter 100 Einzelmitteln)
    und
  • seit mindestens 2 Jahren unter Anleitung (d. h. nicht in eigener Praxis) in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung) gearbeitet.

Diese Vollausbildung gilt als “Goldstandard“. Nach Vorlage der Ausbildungs- und Prüfungsnachweise bei Ihrem Landesverband und Überprüfung erhalten Sie sofort das Diplom!

3. Sie werden Ihre Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung "Homöopathie" unter den Bedingungen der neuen Weiterbildungsordnung (MWBO 2003) erwerben (4 Kurse – A bis D à 40 Stunden und 100 Stunden Fallseminare plus Prüfung bei der Landesärztekammer).
In diesem Fall müssen Sie diese Grundausbildung ergänzen durch 2 weitere Kurse à 40 Stunden (E und F) sowie zusätzlich 200 Stunden Fallseminare inklusive Supervision (mit Abschlusskolloquium), wie sie von den Landesverbänden des DZVhÄ auch weiterhin angeboten werden. Damit erreichen Sie auf freiwilliger Basis das Qualitätsniveau der Vollausbildung, was Ihnen der DZVhÄ mit dem Homöopathie-Diplom auf Antrag bestätigt.