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Voraussetzungen zur Erlangung des Homöopathie-Diploms Sie können dieses Diplom beantragen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie haben Ihre Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung “Homöopathie“ entsprechend der vor 1993 gültigen Weiterbildungsordnung in 1,5 Jahren absolviert. Der DZVhÄ honoriert Ihre zwischenzeitlich gesammelte Praxiserfahrung. Mit der Antragstellung erklären Sie, dass Sie...
2. Sie haben Ihre Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung “Homöopathie“ nach der jetzt auslaufenden Muster-Weiterbildungsordnung bis 2004 bzw. 2005 in Kursen und Fallseminaren eines Landesverbandes des DZVhÄ absolviert:
Diese Vollausbildung gilt als “Goldstandard“. Nach Vorlage der Ausbildungs- und Prüfungsnachweise bei Ihrem Landesverband und Überprüfung erhalten Sie sofort das Diplom! 3. Sie werden Ihre Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung "Homöopathie" unter den Bedingungen der neuen Weiterbildungsordnung (MWBO 2003) erwerben (4 Kurse A bis D à 40 Stunden und 100 Stunden Fallseminare plus Prüfung bei der Landesärztekammer). |
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