Die drei Grundsätze

Die drei Grundsätze

Die Homöopathie beruht auf drei wesentlichen Grundsätzen:

1. Die Ähnlichkeitsregel („Similia similibus curentur“)

Experimentell hatte Hahnemann erkannt, dass jedes Arzneimittel genau die Beschwerden heilt, die es in ähnlicher Form bei gesunden Menschen auch erzeugen kann. Hahnemann wies nach, dass es sich bei dieser Ähnlichkeit zwischen verursachten und geheilten Beschwerden um eine biologische Gesetzmäßigkeit handelt, die allgemein gültig und therapeutisch nutzbar ist. Diese gesetzmäßige Ähnlichkeit ist das Wesentliche der Homöopathie. Sie stellt die therapeutische Zusammenführung der beiden anderen wesentlichen homöopathischen Prinzipien dar, nämlich:

2. Die Krankheitserkenntnis

Alle wahrnehmbaren Veränderungen im Befinden des Leibes und der Seele (Krankheitszeichen, Symptome), d.h. alle Abweichungen vom gesunden, ehemaligen Zustande des jetzt Kranken, repräsentieren für die Homöopathie die Krankheit in ihrem ganzen Umfang. Hierbei haben vor allem die ungewöhnlichen und eigenheitlichen (charakteristischen) Symptome des Kranken für die individuelle Krankheitserkenntnis einen besonderen Wert, für das also, was an jedem einzelnen Krankheitsfall zu heilen ist.

Organon_280

3. Die Kenntnis der Arzneikräfte

Um festzustellen, welche Beschwerden und Krankheiten ein Arzneimittel erzeugen und damit auch heilen kann, werden die homöopathischen Arzneimittel an gesunden Menschen unter Beobachtung eines erfahrenen homöopathischen Arztes geprüft. Zusammen mit toxikologischen und klinischen Beobachtungen werden die Ergebnisse der Arzneimittelprüfungen systematisch geordnet und veröffentlicht. So entstehen die so genannten „Arzneimittelbilder“ als umfassende Beschreibung der Wirkung jedes einzelnen Arzneimittels.

>> weiter