Homöopathie-Diplom des DZVhÄ
Ausbildung zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ
Ziel des Homöopathie-Diploms
Ziel des Homöopathie-Diploms ist es, die Qualität der homöopathischen Aus-/ Weiter- und Fortbildung auf hohem Niveau zu sichern. Das Homöopathie-Diplom dokumentiert die fundierten Kenntnisse und Fähigkeiten zur homöopathischen Behandlung auch chronischer Krankheitsfälle.
Vorteile des Homöopathie-Diploms
- Mehr therapeutischer Erfolg in Ihrer eigenen zukünftigen Praxis
- Vorteile in der Honorierung Ihrer homöopathischen Leistungen über Selektivverträge mit dem Homöopathie-Diplom des DZVhÄ als Eingangsvoraussetzung
- Dokumentation einer fundierten und praxisorientierten Ausbildung
- Möglichkeit zur Außenwerbung (Standort-Vorteil)
- Besonderes Qualifizierungsmerkmal in der Rubrik „Arztsuche“ auf der Webseite des DZVhÄ
Voraussetzungen
- Approbation als Arzt (abgeschlossenes Medizinstudium)
UND - 24 Monate Vollzeittätigkeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten oder in einer vom DZVhÄ anerkannten Lehrpraxis
ODER
Facharztanerkennung
Aufbau der homöopathischen Ausbildung
- Sechs Kurse mit je 40 Stunden (A- bis F-Kurse). Zusätzlich zu einer Zusatzbezeichnung-Weiterbildung (A-bis D-Kurse) müssten somit 2 weitere Diplom-Kurse (E und F) absolviert werden. Augsburger Dreimonatskurs entspricht inhaltlich den A- bis F-Kursen und 100 Fallseminarstunden und wird als solcher (vervollständigt mit zusätzlichen 200 Fallseminarstunden s.u.) komplett zur Diplomausbildung anerkannt. Auch einzelne Module (A+B, C+D, E+F mit je 33 Fallseminarstunden) könnten hier absolviert werden.
UND - a)
• Fallseminare mit Supervision: 300 Stunden praktische Ausbildung in Arbeitsgruppen unter Leitung eines auch vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie. Somit sind es neben E- und F-Kursen zu einer Zusatzweiterbildung (100 Fallseminarstunden) weitere 200 Fallseminarstunden erforderlich.
ODER
• 18 Monate kontinuierliche Ausbildung in einer Praxis oder Klinik unter Leitung eines vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie. (Hierbei sind 6 Monate Praxisassistenz alternativ zu 100 Stunden Fallseminar zu verstehen.)
UND
b)
• die selbstständige Ausarbeitung von 50 Krankheitsfällen im Fallseminar / der Praxisassistenz, davon 10 vorgegebene Fälle ausführlich und
• die Präsentation und schriftliche Dokumentation von 10 eigenen Krankheitsfällen aus der praktischen Tätigkeit des Teilnehmers, davon mindestens 5 chronische Fälle mit mindestens einjähriger Beobachtung nach der ersten Mittelgabe, sowie Erfüllung der Mindestanforderungen bzgl. der Qualitätssicherung.
UND - Abschlussprüfung beim zuständigen Landesverband bzw. seinen Ausbildungsleitern nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung.
Näheres entnehmen Sie bitte folgender Website des DZVhÄ (→ Homoeopathie-Diplom des DZVhÄ):