Homöopathie-Diplom des DZVhÄ

Ausbildung zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ

Ziel des Homöopathie-Diploms

Ziel des Homöopathie-Diploms ist es, die Qualität der homöopathischen Aus-/ Weiter- und Fortbildung auf hohem Niveau zu sichern. Das Homöopathie-Diplom dokumentiert die fundierten Kenntnisse und Fähigkeiten zur homöopathischen Behandlung auch chronischer Krankheitsfälle.

Vorteile des Homöopathie-Diploms

  • Mehr therapeutischer Erfolg in Ihrer eigenen zukünftigen Praxis
  • Vorteile in der Honorierung Ihrer homöopathischen Leistungen über Selektivverträge mit dem Homöopathie-Diplom des DZVhÄ als Eingangsvoraussetzung
  • Dokumentation einer fundierten und praxisorientierten Ausbildung
  • Möglichkeit zur Außenwerbung (Standort-Vorteil)
  • Besonderes Qualifizierungsmerkmal in der Rubrik „Arztsuche“ auf der Webseite des DZVhÄ

Voraussetzungen

  • Approbation als Arzt (abgeschlossenes Medizinstudium)
    UND
  • 24 Monate Vollzeittätigkeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten oder in einer vom DZVhÄ anerkannten Lehrpraxis
    ODER
    Facharztanerkennung

Aufbau der homöopathischen Ausbildung

  1. Sechs Kurse mit je 40 Stunden (A- bis F-Kurse). Zusätzlich zu einer Zusatzbezeichnung-Weiterbildung (A-bis  D-Kurse) müssten somit 2 weitere Diplom-Kurse (E und F) absolviert werden. Augsburger Dreimonatskurs entspricht inhaltlich den A- bis F-Kursen und 100 Fallseminarstunden und wird als solcher (vervollständigt mit zusätzlichen 200 Fallseminarstunden s.u.) komplett zur Diplomausbildung anerkannt. Auch einzelne Module (A+B, C+D, E+F mit je 33 Fallseminarstunden) könnten hier absolviert werden.
    UND
  2. a)
    • Fallseminare mit Supervision: 300 Stunden praktische Ausbildung in Arbeitsgruppen unter Leitung eines auch vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie. Somit sind es neben E- und F-Kursen zu einer Zusatzweiterbildung (100 Fallseminarstunden) weitere 200 Fallseminarstunden erforderlich.
    ODER
    • 18 Monate kontinuierliche Ausbildung in einer Praxis oder Klinik unter Leitung eines vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie. (Hierbei sind 6 Monate Praxisassistenz alternativ zu 100 Stunden Fallseminar zu verstehen.)
    UND
    b)
    • die selbstständige Ausarbeitung von 50 Krankheitsfällen im Fallseminar / der Praxisassistenz, davon 10 vorgegebene Fälle ausführlich und
    • die Präsentation und schriftliche Dokumentation von 10 eigenen Krankheitsfällen aus der praktischen Tätigkeit des Teilnehmers, davon mindestens 5 chronische Fälle mit mindestens einjähriger Beobachtung nach der ersten Mittelgabe, sowie Erfüllung der Mindestanforderungen bzgl. der Qualitätssicherung.
    UND
  3. Abschlussprüfung beim zuständigen Landesverband bzw. seinen Ausbildungsleitern nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung.

Näheres entnehmen Sie bitte folgender Website des DZVhÄ (→ Homoeopathie-Diplom des DZVhÄ):