Die Freiburger Fallseminare

Die Freiburger Fallseminare

Generelle Lernziele:

  • Die Vermittlung der homöopathischen Grundkenntnisse entsprechend der Lehre ihres Begründers, Samuel Hahnemann
  • Die auszubildenden Kolleginnen und Kollegen in die Lage zu versetzen selbständig und kompetent Patienten entsprechend der Grundprinzipien der Homöopathie zu behandeln
  • Den auszubildenden Kolleginnen und Kollegen Kriterien zu vermitteln, anhand derer sie in der Lage sein werden Weiterentwicklungen und Neuerungen in der Homöopathie zu beurteilen
  • Die theoretische und praktische Beschäftigung mit der Homöopathie über 3 Jahre unter erfahrener Supervision, wie es die Richtlinien für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ fordern.

Das Kursprogramm impliziert eine aktive Mitarbeit der Kursteilnehmer in Form von Referaten und Ausarbeitungen zu Arzneimittelbildern und die regelmäßige Ausarbeitung schriftlicher Fallbeispiele. Entsprechend der Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte werden darüber hinaus im Verlauf der dreijährigen Ausbildung als weiterer Weiterbildungsinhalt die Anamneseerhebung und Fallanalyse von 50 Krankheitsfällen (davon mindestens 10 eigene Behandlungsfälle) gefordert.

Nach Beenden des 3. Ausbildungsjahres sollen die Kursteilnehmer in der Lage sein, akute wie chronische Krankheitsfälle nach homöopathischen Grundsätzen zu behandeln. Die Kursabsolventen sollen die Fallaufnahme, Fallanalyse, die Begründung der Symptomenauswahl für eine homöopathische Repertorisation, das Repertorisieren, Wahl der Potenz und Dosis der Arznei, die Analyse der Arzneiwirkung sowie die Zweitverordnung beherrschen. Grundlegende Kenntnisse von etwa 100 homöopathischen Arzneien sollten verinnerlicht werden.

>> Übersicht über das Curriculum


Rahmenbedingungen:

  • Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular wird die Teilnahme verbindlich zugesagt und die Teilnahmebedingungen werden anerkannt.
  • Bei der Anmeldung ist eine Kopie der Approbation bzw. Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen und – soweit vorhanden – eine Mitgliedsbescheinigung im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte.
  • Die Kursinhalte werden jeweils zu Beginn eines Ausbildungssemesters schriftlich ausgehändigt.
  • Die Teilnehmerliste für Kurzreferate liegt in den ersten Kursstunden aus. Jeder Kursteilnehmer sollte ein Referat zur homöopathischen Materia Medica übernehmen.
  • Die Teilnehmerlisten für Kleingruppen („Praxisgruppe“ – Gruppengröße ca 5-7 Teilnehmer) wird im Laufe des Semesters ausgelegt.

Für die Weiterbildung gelten die Bedingungen und Regelungen des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte mit dem Ziel: Homöopathiediplom des  → DZVhÄ . Selbstverständlich sind darin die Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnung Homöopathie laut geltender Weiterbildungsordnung enthalten.
 Für die Vorlesung und den Unterricht in Kleingruppen erhalten die Teilnehmer 2 bzw. 4 Weiterbildungspunkte der → Landesärztekammer Baden-Württemberg.


 Gebühren

Die Kursgebühren betragen derzeit:

  • 700 € (ermäßigt für DZVHÄ-Mitglied)
  • 150,- € StudentIn (incl. Gruppen nach Möglichkeit)

Voraussetzung für die Bescheinigung über die Kursteilnahme sind:

  • 80% Anwesenheit über jeweils 1 Jahr
  • der Nachweis der eigenen Mitarbeit (Kurzreferat, Praxisgruppen) und die Teilnahme an der Abschlussprüfung
  • 50 Fälle mit Analyse und Repertorisation, davon 10 eigene Fälle