Zusatzbezeichnung Homöopathie
Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie
Die Novellierung der MWBO ergab 2003 eine erhebliche Reduktion der Kursinhalte und Kurszeiten. So wurde die Zahl der Theoriekurse von 6 auf 4 und die praktischen Fallseminarzeiten von 300 auf 100 Unterrichtsstunden gekürzt; die Gesamt-Weiterbildungszeit hat sich somit nahezu halbiert! Mit seiner jahrzehntelangen Weiterbildungserfahrung sprach sich der DZVhÄ von Anfang an vehement gegen diese Entwicklung aus, leider ohne Erfolg. Die aktuell gültige Weiterbildungsordnung kann also nur die Vermittlung der notwendigsten Grundkenntnisse und erste praktische Erfahrungen gewährleisten. Eine sowohl für Patienten sowie für homöopathische Ärzte befriedigende und nachhaltig erfolgreiche Homöopathie lässt sich nur durch fundiertes Wissen und unter erfahrener Anleitung erworbener, ausreichender praktischer Erfahrung sicherstellen (→ Besonderheiten der Freiburger Fallseminare)
Voraussetzungen
- Approbation als Arzt (abgeschlossenes Medizinstudium)
- 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (in den Bundesländern Bayern und Berlin)
ODER - Facharztanerkennung (nach der aktuell gültigen MWBO Voraussetzung für alle Zusatzbezeichnungen in den übrigen Bundesländern)
Aufbau der homöopathischen Weiterbildung
- Vier Kurse mit je 40 Unterrichtsstunden (A- bis D-Kurse). Die Kurse vermitteln die wesentlichen theoretischen Grundlagen. Bitte halten Sie die Kurs-Reihenfolge unbedingt ein, weil die Kurse inhaltlich aufeinander aufbauen.
UND - a) Fallseminare mit Supervision:
• 100 Unterrichtsstunden praktische Weiterbildung in Arbeitsgruppen unter Leitung eines Arztes / einer Ärztin mit Weiterbildungsbefugnis „Homöopathie“ der zuständigen Landesärztekammer
ODER
• 6 Monate kontinuierliche Weiterbildung in einer Praxis oder Klinik unter Leitung eines Arztes / einer Ärztin mit Weiterbildungsbefugnis „Homöopathie“ (Bitte beachten Sie: im Bundesland Berlin verlangt die Ärztekammer 300 Unterrichtsstunden in Fallseminaren oder alternativ 18 Monate Praxisassistenz, wobei 6 Monate Praxisassistenz 100 Stunden Fallseminar gleichgestellt werden!)
UND
b)
• die selbstständige Ausarbeitung von 50 Krankheitsfällen im Fallseminar / der Praxisassistenz, davon 10 vorgegebene Fälle ausführlich
• die Präsentation und schriftliche Dokumentation von 10 eigenen Krankheitsfällen aus der praktischen Tätigkeit des Teilnehmers, davon mindestens 5 chronische Fälle mit mindestens einjähriger Beobachtung nach der ersten Mittelgabe, sowie Erfüllung der Mindestanforderungen bzgl. der Qualitätssicherung.